Den zweiten Teil unseres Erkenntnisinteresses („Stehen diese beiden Interessen im Konflikt zueinander?“, „Warum oder warum nicht?“) betreffend, ergaben sich fünf verschiedene Argumentationsstränge, denen die Befragten bezüglich des Zielkonflikts folgten. Bei Befürwortern des Pumpspeicherkraftwerks war ausnahmslos kein Zielkonflikt zu erkennen, da sowohl die Energiewende als auch das Bauvorhaben befürwortet wurden. Zweifel an der Durchführbarkeit der Energiewende hatte auf diese Argumentation dabei keinen Einfluss. Bei Befragten, welche in Bezug auf den Bau des Pumpspeicherkraftwerks unentschlossen waren, war festzustellen, dass sie entweder noch in einem Stadium der Abwägung der Argumente waren und somit den Zielkonflikt erkannt, jedoch nicht aufgelöst hatten, oder diesem indifferent gegenüber standen.
Im ersten Argumentationsstrang der Gegner wird der Zielkonflikt nicht aufgelöst, sondern die eigenen Interessen über eventuelle Vorteile für das Allgemeinwohl gestellt.
Der zweite Argumentationsstrang der Projektgegner zeichnet sich dadurch aus, dass die Befragten einen eventuellen Nutzen des Pumpspeicherkraftwerks für die Energiewende nicht anerkennen. Somit wird der Zielkonflikt vermieden. Mit der Isolierung der Argumentationsstränge in den einzelnen Interviews wurden die dritte und vierte Forschungsfrage beantwortet.
Das ausführliche Fazit mit allen weiteren Ergebnissen finden Sie hier.
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